Lange Zeit waren wir der Ansicht, dass der günstigste Weg zum Ziel die Teilnahme an Versteigerungen wäre. Am komfortabelsten empfanden wir die Versteigerungen auf der Plattform www.zoll-auktion.de. Diese funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie ebay. Man kann mit einem Bietagenten arbeiten oder eben gegen Ende der Auktion online „am Drücker“ sein. Nach einem neuen Höchstgebot läuft allerdings immer eine Nachfrist von 5 Minuten, bevor der Zuschlag erteilt wird. Ein Gebot in der letzten Sekunde bringt also nichts, weil andere in aller Ruhe innerhalb von 5 Minuten erneut bieten können. Das Gebot selbst muss mit dem Passwort des vorher verpflichtend anzulegenden Accounts einzeln bestätigt werden.
In unserer ersten Auktion wussten wir nichts von der 5-Minuten-Regel und wollten deshalb 3 Sekunden vor Schluss noch ein Angebot platzieren. Wir wussten allerdings auch nicht, dass man hierfür nochmal das Passwort braucht. Bis das eingegeben war, war dann der Kurzhauber weg. Dumm gelaufen…
Um den Jahreswechsel 2020/2021 haben wir an mehreren Auktionen teilgenommen, allesamt LAF 1113 B, Löschgruppenfahrzeugen mit langer DoKa und langem Radstand. Die Baujahre lagen zwischen 1983 und 1990. Unserer Kenntnis nach war 1990 das letzte Baujahr und gleichzeitig das erste mit Gurten und Kopfstützen auf allen Sitzplätzen.
Um diese Zeit herum haben wir auch begonnen, Fahrzeuge bei Händlern anzuschauen, die sich auf Ankauf, Aufbereitung und Vermarktung dieser Art Fahrzeuge spezialisiert haben. Die sind bei den Händlern meist mehrere tausend Euro teurer, als in einer Versteigerung, dafür kann aber auch vieles deutlich einfacher sein.
Im Vorfeld einer Versteigerung in Niedersachsen haben wir uns mit der heimischen Zulassungsstelle unterhalten und gefragt, wie man denn das Fahrzeug zumindest mal überführt oder noch besser natürlich direkt als historisches Fahrzeug mit was auch immer für einem Fahrzeugtyp, abgelastet auf 7,49 Tonnen zugelassen bekäme. Nach interner Beratung und Rückruf war die Antwort: „da können wir Ihnen nichts anbieten“. Eine rote Nummer gibt es für Privatleute nicht, Kurzzeitkennzeichen würden Sie für so ein Fahrzeug nur ausstellen für eine Überführung von dem Standort zum nächstgelegenen TÜV für eine Umschlüsselung. Da hierfür aber (je nach TÜV) noch Umbauten erforderlich sind, ist dies wenig erfolgversprechend.
Für uns hieß das, man müsste irgendwo rund um den Versteigerungsort einen Fahrzeugbauer/eine LKW-Werkstatt und einen TÜV finden, der die erforderlichen Umbauten vor- bzw. abnimmt und dann das Fahrzeug zulassen und überführen. Im Zusammenhang mit der Versteigerung in Niedersachsen haben wir das mal recherchiert und waren anlässlich der Besichtigung des Fahrzeuges auch beim TÜV und bei LKW-Werkstätten vor Ort. Da waren zwar alle sehr hilfsbereit, es gab aber trotzdem noch viele Fragezeichen.
- müssen die Blaulichter runter oder reicht es, wenn die abgedeckt oder die rotierenden Spiegel ausgebaut werden?
- muss das Wort „Feuerwehr“ runter und das Ortswappen weg oder muss das gerade für ein historisches Fahrzeug drauf bleiben?
- muss ein Heck-Unterfahrschutz auch bei einem historischen Fahrzeug ran?
- kann die Ablastung von 8,99 Tonnen auf 7,49 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht einfach so erfolgen oder muss vorher das Leergewicht durch verschiedene Rückbauten optimiert werden?
- gibt es einen „LKW geschl. Kasten“ oder ein „So. KFZ Löschfahrzeug“?
- wie gelingt überhaupt die Zulassung als historisches Fahrzeug?
Man denkt ja eigentlich, dass das doch überall in der Republik gleich sein muss, ist es aber nicht. So haben die verschiedenen TÜVs schon unterschiedliche Ansichten, die DEKRA auch, ganz zu schweigen von länder-, regierungsbezirks- und landkreisspezifisch unterschiedlichen Regelungen und Ansichten. Das alles selber zu klären und zu machen auf eine Distanz von 600 km kann ein sehr umfangreiches und kostenintensives Projekt darstellen, das man auch einpreisen muss.
Die Meinungen zu den oben genannten Fragen füllen in sozialen Netzwerken ganze Foren und werden sehr kontrovers diskutiert. Im Prinzip hat ja auch jeder ein bisschen recht, weil vieles von unterschiedlichen Stellen unterschiedlich gehandhabt wird.
Der große Vorteil der Händler besteht darin, dass sie und der TÜV/DEKRA, mit denen sie die Begutachtungen und Abnahmen durchführen, Erfahrung haben und entsprechend eingespielt sind. So ist dem Händler klar, was er auf welche Art und Weise beim TÜV/DEKRA seines Vertrauens abgenommen bekommt.
In der Abwägung aller Pro und Contra haben wir uns am Ende für den einfacheren und mit weniger „Zulassungs-“ Risiken gesäumten Weg des Kaufs bei einem Händler entschieden. Die Differenz zwischen unserem Versteigerungslimit (bei dem wir am Ende nie zum Zug kamen) und dem Preis des Händlers erschien uns für die einzugehenden Risiken als zu gering.